Frage:
In unserem Unternehmen gibt es einen Gesamtbetriebsrat, der aus 3 örtlichen Betriebsräten mit jeweils 2 Mitgliedern besteht. Nun musste ein Betriebsrat eine außerordentliche Wahl durchführen, weil die Mitgliederzahl stark gesunken war. Unter Umständen möchte der neu gewählte Betriebsrat dieselben Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden, die diese Aufgabe auch vorher wahrgenommen haben. Wir fragen uns, welche Auswirkungen die Neuwahl des Betriebsrats auf den Gesamtbetriebsrat hat. Können Sie weiterhelfen?