Der Fall: Ein Arbeitgeber stritt mit seinem Mitarbeiter zunächst über die Wirksamkeit einer Kündigung vor Gericht. In der Güteverhandlung nahm der Arbeitgeber die Kündigung zurück und forderte den Mitarbeiter auf, gleich am nächsten Tag um 7 Uhr in einer anderen Niederlassung des Arbeitgebers in 177 km Entfernung zu erscheinen.
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