Der Fall:
Im September 2021 kündigte eine Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer legt eine Kündigungsschutzklage ein und gewann in der ersten und zweiten Instanz. Mit Schreiben vom 27.6.2023 machte er deshalb umfangreiche Annahmeverzugsansprüche geltend. Er wollte die Zeit zwischen der Kündigung und dem Urteil als Arbeitszeit bezahlt erhalten.
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