Urteile/Recht

Weitere Folgen einer unwirksamen Kündigung: Fahrtkosten gibt es nicht

Ein Fall, über den das Arbeitsgericht Bonn zu entscheiden hatte (Urt. v. 24.4.2024, Az. 5 Ca 1149/23), zeigt Ihnen, wie weit Rechtsstreitigkeiten ausufern können und welche Grenzen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu beachten haben. Denn letztendlich ist das Ganze zugunsten des Arbeitgebers ausgegangen.

Arno Schrader

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Im September 2021 kündigte eine Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer legt eine Kündigungsschutzklage ein und gewann in der ersten und zweiten Instanz. Mit Schreiben vom 27.6.2023 machte er deshalb umfangreiche Annahmeverzugsansprüche geltend. Er wollte die Zeit zwischen der Kündigung und dem Urteil als Arbeitszeit bezahlt erhalten.

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