Wird eine Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit gestellt, dann muss die Unfallversicherung diesen Fall prüfen. Oft nutzt die BG dabei nicht nur die eingereichten ärztlichen, persönlichen oder beruflichen Unterlagen, sondern lässt ein unabhängiges Gutachten durch einen Facharzt erstellen.
ZUM SCHLUSS
Weisen Sie Ihre Kollegen auf ihr Recht hin!
Eine anerkannte Berufskrankheit sichert die Kollegen medizinisch und auch finanziell besser ab. Das entlastet ungemein, sodass „eine Sorge“ dann wegfällt. Ein zentrales Element im Rahmen des Anerkennungsverfahrens einer Berufskrankheit ist das ärztliche Gutachten, das unabhängig klärt, ob ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung besteht. Wichtig ist für Ihre Kollegen: Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, der von der Unfallversicherung vorgeschlagen wird.
