Frage: In unserer Behörde überlegen Vorgesetzte, Mitarbeitende zur Nutzung von Fitnessarmbändern und Gesundheits-Apps zu motivieren. Einige Kolleginnen und Kollegen sind unsicher, ob sie ihre Daten preisgeben müssen und wie diese verwendet werden. Welche Rechte haben wir als Personalrat und worauf sollten wir achten?
Maria Markatou: Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an.
Auch im öffentlichen Dienst gewinnen digitale Gesundheitshelfer wie Wearables oder Apps zunehmend an Bedeutung. Sie messen Schritte, Herzfrequenz, Schlafzeiten oder andere gesundheitsbezogene Daten und sollen helfen, Gesundheit und Fitness der Beschäftigten zu fördern.