• Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung
Die Verwaltung muss auf Vordermann gebracht werden. Dazu soll sie vernetzt werden, effizient und leistungsfähig sein. Um das sicherzustellen, sollen Verwaltungsleistungen digitalisiert und barrierefrei angeboten werden. Es soll mehr und mehr antragslos gearbeitet werden, z. B. sollen Eltern nach der Geburt eines Kindes automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten.
Insgesamt soll der öffentliche Dienst wieder attraktiver werden. Es sollen mehr Frauen in Führungspositionen arbeiten, flexible Arbeitszeitmodelle sollen eingeführt, die Arbeit familienfreundlicher und das Führen auf Zeit ermöglicht werden. Es soll eine größere Durchlässigkeit zwischen freier Wirtschaft und Verwaltung geschaffen werden. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen und der Bundesländer soll gestärkt werden.
• Bürokratieabbau im Arbeitsrecht
Weitere Schriftformerfordernisse sollen fallen, etwa bei Befristungen. Die Regierung will das Statusfeststellungsverfahren zügiger gestalten. Entsendemeldungen sollen durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtert und mit dem A1-Verfahren gebündelt werden. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bleibt, die Online-Krankschreibung über private Online-Plattformen soll ausgeschlossen werden.
• Arbeitszeit und Mehrarbeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit soll einer wöchentlichen weichen. Hierzu wird aber erst ein Dialog mit den Sozialpartnern geführt. Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll unbürokratisch geregelt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es angemessene Übergangsregeln geben. Dabei sollen die hohen Standards im Arbeitsschutz gewahrt bleiben und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten werden.
Die Regierung plant, Mehrarbeit zu erleichtern und die Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei zu stellen. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gelten. Hier will man noch praxisnahe Lösungen mit den Sozialpartnern entwickeln.
• Arbeits- und Fachkräftesicherung
Es sollen wieder mehr Frauen in Arbeit, um den Fachkräftemangel zu minimieren. Geprüft werden soll dazu etwa die Einführung eines jährlichen Familienbudgets für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen.
Und auch zur Einwanderung sagt Friedrich Merz Ja – aber nur zur qualifizierten. Dazu soll es eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit geben, die „Work-and-Stay-Agentur“. Es soll dazu ein einheitliches Anerkennungsverfahren innerhalb von 8 Wochen inklusive Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für die Fachkräfte geben. Geflüchtete sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.
• Erleichterte Beschäftigung für Rentner
Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt künftig bis zu 2.000 € Gehalt im Monat steuerfrei. Außerdem ist geplant, die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erleichtern. Durch Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots soll die befristete Weiterarbeit ermöglicht werden.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente und die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter sollen verbessert werden.
• Arbeitsschutz und Mindestlohn
Beim Thema Arbeitsschutz möchte man die Arbeitsschutzstandards erhöhen, um insbesondere die psychischen Belastungen einzudämmen. Hier wird eine Erhöhung auf 15 € bis 2026 angestrebt.
• Mitbestimmung
Angesichts einer zunehmend von Digitalisierung und KI geprägten Arbeitswelt soll auch die Mitbestimmung weiterentwickelt werden. Es sollen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht werden. Vom BPersVG ist nicht die Rede.
• Inklusion
Menschen mit Behinderung sollen (endlich) ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt soll zudem erleichtert werden. Die Arbeitsmärkte sollen durchlässiger werden.
• Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll bis Mitte 2026 novelliert werden. Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion soll es geben und Schutzklauseln auf Drittmittelbefristungen. Die Arbeitszeiterfassung an Hochschulen soll rechtssicher und praktikabel gestaltet werden.