Was man unter einer Beleidigung versteht
Als Beleidigung ist jede Äußerung und jedes Verhalten zu bewerten, das die Ehre eines anderen angreifen oder verletzen kann. So wird es von den Arbeitsgerichten gesehen. Entscheidend ist dabei die Sicht eines objektiven Dritten. Es kommt darauf an, wie er die jeweilige Äußerung oder das Verhalten bewertet hätte. Beleidigungen sind dabei nicht nur nach § 185 Strafgesetzbuch strafbar. Ihr Arbeitgeber kann Kolleginnen und Kollegen, die andere im Arbeitsverhältnis beleidigen, abhängig von der Schwere des Falles vielmehr abmahnen sowie eine verhaltensbedingte ordentliche oder außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen.