First things first: Stichtag 2.2.2025
Wie nahezu alle EU-Vorschriften setzt auch die KI-VO unter anderem auf Schulung der Betroffenen, in diesem Fall der Beschäftigten. Hierzu gibt es eine ausdrückliche Vorgabe. Art. 4 KI-VO regelt die sogenannte KI-Kompetenz. Die Vorschrift verpflichtet Entwickler und Betreiber von KI, für eine ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen. Wichtig: Die Norm richtet sich ausdrücklich auch an Unternehmen, die KI „nur“ nutzen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- wertvollen Informationen für Ihre Betriebsratsarbeit zum Thema Arbeits- und
Gesundheitsschutz - Checklisten, Mustervorlagen und Übersichten, die Ihnen als Betriebsrat bei Ihren Aufgaben helfen
- weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen
