Bei ausländischen Kollegen bestimmen Sie genauso mit wie bei deutschen
Bei der Beschäftigung ausländischer Kollegen gelten mitbestimmungsrechtlich die gleichen Regeln wie für die Arbeitsverhältnisse Ihrer deutschen Kollegen. Das heißt: Sämtliche Mitbestimmungsrechte, die Ihnen im Hinblick auf die Beschäftigung von deutschen Kollegen zustehen, haben Sie auch bei ausländischen Kollegen. Nichtsdestotrotz ist der Umgang mit den ausländischen Kollegen manchmal komplizierter.