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Was Sie zur Beschäftigung von ausländischen Kolleginnen und Kollegen wissen sollten

In vielen Branchen werden weiterhin Arbeitskräfte gesucht, auch wenn sich der Arbeitsmarkt aktuell in einigen Bereichen dreht. So kommen auch weiterhin gerade Facharbeiter im Gesundheits- und IT-Bereich häufig aus dem Ausland. Als Schwerbehindertenvertretung werden Sie sich deshalb auch in den kommenden Monaten unter Umständen verstärkt mit der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern mit einer Behinderung befassen müssen. Das Thema wirft bei allen Beteiligten regelmäßig viele Fragen auf.

Arno Schrader

19.03.2025 · 5 Min Lesezeit

Bei ausländischen Kollegen bestimmen Sie genauso mit wie bei deutschen

Bei der Beschäftigung ausländischer Kollegen gelten mitbestimmungsrechtlich die gleichen Regeln wie für die Arbeitsverhältnisse Ihrer deutschen Kollegen. Das heißt: Sämtliche Mitbestimmungsrechte, die Ihnen im Hinblick auf die Beschäftigung von deutschen Kollegen zustehen, haben Sie auch bei ausländischen Kollegen. Nichtsdestotrotz ist der Umgang mit den ausländischen Kollegen manchmal komplizierter.

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