PRAXISWISSEN
Was Sie zum Thema Controlling wissen sollten
Als Betriebsrat haben Sie bei wirtschaftlichen Angelegenheiten keine echten Mitbestimmungsrechte. Sie können und sollten Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin aber als kompetenter Gesprächspartner bzw. Gesprächspartnerin gegenüberstehen. Das ist umso wichtiger, wenn Ihr Unternehmen über keinen Wirtschaftsausschuss verfügt. Aber selbst wenn es einen Wirtschaftsausschuss gibt, sind Sie wesentlich besser aufgestellt, wenn Sie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Schließlich können Sie als Betriebsrat so mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin eher auf Augenhöhe reden. Das kann gerade in Verhandlungen oder Beratungen über eine Betriebsänderung besonders wichtig sein.
Friederike Becker-Lerchner
15.09.2026
·
2 Min Lesezeit
Sie sollten die Ziele Ihres Arbeitgebers kennen
Für Sie als Betriebsrat ist es stets wichtig zu wissen, welche Ziele Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin verfolgt, wer im Unternehmen welche Zahlen erstellt und wie geplant wird.
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