PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Was Sie zum Einsatz künstlicher Intelligenz unbedingt wissen müssen

Die Verwendung von KI hat in den meisten Unternehmen längst Einzug erhalten. Der Einsatz von KI beeinflusst häufig die Arbeitsabläufe. Er wirkt sich damit unmittelbar auf Ihre Kolleginnen und Kollegen aus. Als Betriebsrat sollten Sie deshalb sowohl die datenschutzrechtlichen Aspekte als auch Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Blick haben und versuchen, eventuelle Risiken mithilfe Ihrer Beteiligungsrechte zu minimieren.

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Einsatz von KI kann Arbeitsverfahren und -abläufe in erheblichem Maß beeinflussen. Er wirkt sich somit unmittelbar auf die Arbeitnehmer aus. Zum Glück stellt § 90 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) klar, dass Sie als Betriebsrat unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu unterrichten sind, wenn Ihr Arbeitgeber plant, KI im Betrieb einzusetzen. Darauf sollten Sie als Betriebsrat immer bestehen. Denn KI wird immer stärker in die Arbeitsprozesse einbezogen. Fragen wie „Kann KI Weisungen erteilen?“ stehen immer häufiger im Raum. Das und die Gefahren, die damit verbunden sein können, hat die Europäische Union (EU) erkannt. Die EU-Mitgliedstaaten haben im vergangenen Sommer das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet. Die Bundesregierung steht insoweit bisher für den Balanceakt zwischen Innovation und Risikoschutz. Sie hat bis zum 2.8.2025 eine Aufsichtsstruktur zur nationalen Umsetzung des Gesetzes festzulegen.

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