Änderungskündigung

Was Sie zu Ihrer Anhörung wissen müssen

Will ein Arbeitgeber auf geänderte betriebliche Bedingungen reagieren, greift er gern zur Änderungskündigung. Dabei sind Sie als Betriebsrat wie bei jeder anderen Kündigung auch zunächst anzuhören.

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Mithilfe der Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Anhörung richtig durchgeführt wurde.

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