SCHWERPUNKTTHEMA
Was Sie wissen müssen, wenn Ihr Arbeitgeber versucht, Ihre Arbeit zu stören
In vielen Betrieben arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat partnerschaftlich und häufig konstruktiv zusammen. Leider ist das nicht überall so. Es gibt auch Betriebe, in denen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht stimmt. Das geht manchmal so weit, dass sich die Arbeitnehmervertreter ignoriert und gegängelt fühlen. Wann immer sie ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzen wollen, würden sie von ihrem Arbeitgeber behindert, höre ich immer wieder von Kolleginnen und Kollegen in der Sprechstunde. Einige Arbeitgeber halten sich einfach nicht an das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Das darf nicht sein! Was Sie tun können, wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Arbeitgeber stört Ihre Arbeit, lesen Sie im Folgenden.
Friederike Becker-Lerchner
06.10.2025
·
4 Min Lesezeit
Ihr Arbeitgeber darf Ihre Arbeit nicht stören
Als Betriebsrat üben Sie eine sehr wichtige Funktion aus. Sie vertreten die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen und sorgen dafür, dass verfassungsrechtliche Sozialstaatsprinzipien umgesetzt werden. Damit Sie dieser Aufgabe umfassend nachkommen können, verbietet das Gesetz ausdrücklich, Ihre Tätigkeit zu stören oder zu behindern.
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