RECHT & URTEILE

Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber keinen ASA einrichtet

§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist eigentlich eindeutig: Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Gleichwohl gibt es Arbeitgeber, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor gut 10 Jahren entschieden, was Sie in so einem Fall tun können und welche Möglichkeiten Sie nicht haben (15.4.2014, Az. 1 ABR 82/12).

Brigitte Ganzmann

14.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Betriebsrat verlangte vor Gericht, dem Arbeitgeber aufzugeben, für eine Betriebsstätte einen ASA einzurichten. Er berief sich dazu auf § 11 ASiG. Der Arbeitgeber weigerte sich und beantragte beim Arbeitsgericht (ArbG) die Abweisung des Antrags.

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