GRUNDSÄTZE

Was Sie bei jeder Versammlung beachten müssen

Halten Sie im Gremium vor jeder Personalversammlung noch mal einen Moment inne und prüfen Sie in Ruhe, ob Sie alle Grundsätze beachtet haben, die bei jeder Personalversammlung gelten. Dies ist zum einen so wichtig, weil Sie sonst Fehler machen könnten, und zum anderen, weil Ihnen sonst Rechte verloren gehen könnten.

Maria Markatou

14.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit

Bei Personalversammlungen müssen Sie den personalvertretungsgesetzlich vorgegebenen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit beachten. Danach dürfen grundsätzlich nur Angehörige Ihrer Dienststelle die Versammlung besuchen. Ein Verstoß führt nicht zur Unwirksamkeit von Beschlüssen der Personalversammlung. Aber dennoch würde ich hier verstärkt darauf achten; Dienststellenfremde müssen ja nicht unbedingt involviert sein. Neben den Beschäftigten Ihrer Dienststelle dürfen natürlich noch die Personen teilnehmen, die Sie einladen müssen.

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