SCHWERPUNKTTHEMA

Was Sie beachten müssen, wenn Sie virtuell oder hybrid tagen wollen

Während der Corona-Pandemie musste eine Lösung her, wie Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben als Arbeitnehmervertreter trotz der Pflicht, einen gewissen Abstand zu wahren, sinnvoll wahrnehmen konnten. Deshalb wurden mit § 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz zeitlich befristet bis zum 30.6.2021 erlaubt. Damit Sie auch danach noch digital oder hybrid arbeiten können, wurden neue Regelungen geschaffen, die seit Sommer 2021 gelten. Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz sind nach wie vor möglich; allerdings unter engeren Voraussetzungen.

Friederike Becker-Lerchner

06.01.2025 · 5 Min Lesezeit

Diese Sitzungsmöglichkeiten gibt es aktuell

Betriebsratssitzungen können auf verschiedene Art und Weise stattfinden. Sie können als reine Präsenzveranstaltung, als Video- oder Telefonkonferenz, also als reine Online-Veranstaltung oder als hybride Betriebsratssitzung abgehalten werden, wenn sich also ein Teil der Betriebsräte in Präsenz trifft und der andere Teil virtuell zuschaltet.

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