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Was Sie als SBV über Risiken, Rechte und Mitbestimmung wissen sollten

Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in die Arbeitswelt – ob bei der Vorauswahl von Bewerbungen, bei der Schichtplanung oder sogar bei der Leistungsbewertung. Was auf den ersten Blick nach Effizienzsteigerung klingt, birgt erhebliche Risiken – vor allem für Menschen mit Behinderung. Diskriminierung durch algorithmengesteuerte Systeme ist keine Science-Fiction, sondern längst Realität.

Arno Schrader

21.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Für Schwerbehindertenvertretungen ergeben sich daraus neue Aufgaben: Sie müssen wachsam sein, die Verantwortlichen im Unternehmen und die Kollegen sensibilisieren und ihre Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen, um die Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter zu sichern.

Was ist eigentlich KI und wo kommt sie im Betrieb zum Einsatz?

Künstliche Intelligenz ist der Oberbegriff für Systeme, die in der Lage sind, Muster zu erkennen, Entscheidungen zu treffen oder sogar zu lernen, ohne dass jeder Schritt vorher konkret programmiert wurde. Im Personalbereich reicht das Spektrum von einfachen Tools zur automatischen Lebenslaufanalyse über Chatbots in Bewerbungsgesprächen bis hin zu komplexen Performance-Monitoring-Systemen. Auch automatisierte Empfehlungen zur Einstellung, Versetzung oder Kündigung sind keine Seltenheit mehr.

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