ARBEITSRECHT
Was Sie als MAV schon jetzt tun können
Für Sie als MAV beginnt die eigentliche Arbeit schon lange vor dem 1.1.2027. Denn Sie müssen schon vorher wissen, welche Änderungen auf Sie zukommen. Nur dann können Sie Ihre Kolleg*innen gut beraten. Zum 1.1.2027 müssen Sie also schon eingearbeitet sein.
Maria Markatou
24.08.2026
·
1 Min Lesezeit
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