PRAXISWISSEN

Was Sie als Betriebsrat zur JAV-Versammlung wissen müssen

Als Betriebsrat organisieren Sie Betriebsversammlungen. Bei der JAV gibt es ein Pendant, die sogenannte Jugend- und Auszubildendenversammlung (JA-Versammlung). Wie diese zu gestalten ist, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

20.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Bis zu 4-mal jährlich JA-Versammlung

Die JAV kann und sollte zu einer Jugend- und Auszubildendenversammlung einladen (§ 71 BetrVG). Eine solche Versammlung kann sie bis zu 4-mal jährlich durchführen. An der Veranstaltung dürfen alle Wahlberechtigten i. S .d. § 61 BetrVG teilnehmen. Deshalb muss die JAV alle Jugendlichen und Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einladen.

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