ARBEITSHILFE DES MONATS

Was Sie als Betriebsrat zu Bagatelldelikten wissen müssen

Auch kleine Vergehen und Verfehlungen können den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen. Denn Ihr Arbeitgeber muss Bagatelldelikte Ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht auf sich beruhen lassen.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Was unter einem Bagatelldelikt zu verstehen ist

Bei Bagatelldelikten geht es meist um den Diebstahl geringwertiger Sachen. Auch andere Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte, wie etwa eine Sachbeschädigung, kommen in Betracht. Eine untere Wertgrenze, die an einem bestimmten Beitrag festgemacht werden könnte, existiert nicht. In der Regel werden diese kleineren Straftaten innerhalb des Betriebs begangen. Für Ihren Arbeitgeber entsteht dabei meist ein finanzieller Schaden. Viel schlimmer ist allerdings der ebenfalls entstehende Vertrauensverlust.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!