SCHWERPUNKTTHEMA
Was Schwangere am Arbeitsplatz nicht tun dürfen, und wie Sie mitreden
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende und stillende Mütter vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Pflicht ergibt sich schon aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Sie als Betriebsrat dürfen dabei nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) überwachen, ob er sich daran hält. Dazu müssen Sie wissen, welchen Gefahren eine schwangere Kollegin oder junge Mutter nicht ausgesetzt werden darf. Diese ergeben sich aus unterschiedlichen Regelungen und Gesetzen. Im Folgenden gehe ich auf die wichtigsten ein sowie darauf, wie Sie als Betriebsrat sinnvoll Einfluss nehmen können.
Friederike Becker-Lerchner
22.08.2025
·
5 Min Lesezeit
Dauerndes Stehen ist nicht erlaubt
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) muss Ihr Arbeitgeber z. B. dafür sorgen, dass eine Schwangere nicht ununterbrochen stehen oder sitzen muss. Sie darf auch keine Lasten von mehr als 10 kg heben.
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