Antwort: Amtszeitende bedeutet u. U. nicht das Ende der Betriebsvereinbarungen
Die Situation ist gesetzlich so nicht vorgesehen. Das Grundprinzip ist, dass die Amtszeit der Arbeitnehmervertretung 4 Jahre dauert und alle 4 Jahre in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.5. im Rahmen der regulären Betriebsratswahlen ein neuer Betriebsrat gewählt wird. Die Amtszeit des Betriebsrats endet spätestens am 31.5. des Jahres, in dem die Betriebswahlen stattfinden.
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