IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Was passiert mit unseren Betriebsvereinbarungen?

Frage: Wir als Betriebsrat lösen uns vielleicht auf. Es könnte zudem passieren, dass dann keine neue Arbeitnehmervertretung mehr gewählt wird. Wir fragen uns deshalb, was mit unseren Betriebsvereinbarungen passiert, wenn kein neuer Betriebsrat gewählt wird. Gelten diese dann weiter? Wie können sie im Zweifel gekündigt werden?

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Antwort: Amtszeitende bedeutet u. U. nicht das Ende der Betriebsvereinbarungen

Die Situation ist gesetzlich so nicht vorgesehen. Das Grundprinzip ist, dass die Amtszeit der Arbeitnehmervertretung 4 Jahre dauert und alle 4 Jahre in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.5. im Rahmen der regulären Betriebsratswahlen ein neuer Betriebsrat gewählt wird. Die Amtszeit des Betriebsrats endet spätestens am 31.5. des Jahres, in dem die Betriebswahlen stattfinden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber