WISSENSWERTES

Was passiert bei Änderung des GdB?

Folgende Frage wurde an mich gerichtet: Einer unserer Kollegen ist bzw. war schwerbehindert. Er hatte einen Grad der Behinderung (GdB) von 80, seine Schwerbehinderung war also anerkannt. Dann hat er sich entschlossen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Seiner Ansicht nach steht ihm ein höherer GdB als 80 zu. Zu seiner Überraschung wurde sein GdB aber nicht herauf-, sondern auf 40 herabgesetzt. Gegen diese herabsetzende Entscheidung hat unser Kollege geklagt. Das Verfahren läuft noch. Unsere Frage: Von welchem GdB ist denn jetzt im laufenden Gerichtsverfahren auszugehen, von 80 oder von 40?

Maria Markatou

15.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Keine steuerlichen Vorteile mehr

Was die steuerrechtliche Seite angeht, hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass der zuletzt festgestellte GdB ab dem Tag der Feststellung zugrunde zu legen ist (11.3.2014, Az. VI B 95/13). Bei Ihnen also der niedrigere GdB – die steuerlichen Vorteile kann Ihr Kollege im Moment also nicht geltend machen.

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