Konstituierende Sitzung
Sobald eine neue MAV gewählt wurde, sieht § 23 Abs. 1 MVG-EKD vor, dass die gewählten Mitglieder der neuen MAV regelmäßig bei ihrem ersten Zusammentreffen (konstituierende Sitzung) durch geheime Wahl ihre*n Vorsitzende*n sowie mindestens eine Stellvertretung bestimmen. Werden mehrere Stellvertretungen gewählt, ist eine Reihenfolge festzulegen. Hieraus ergibt sich Folgendes:
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