Was sind Langzeiterkrankungen?
Eine juristische Definition für eine Langzeiterkrankung gibt es nicht. In der Praxis werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig als „langzeitkrank“ bezeichnet, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Schließlich endet zu diesem Zeitpunkt die Entgeltfortzahlung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Betroffenen rutschen ins Krankengeld der Krankenkasse.
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