IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Was können wir tun, wenn unser Arbeitgeber unsere Mitbestimmungsrechte ignoriert?

Frage: Unser Arbeitgeber neigt dazu, unsere Mitbestimmung nicht immer zu 100 % einzuhalten. Er stellt immer wieder Bewerber ein, ohne uns korrekt zu beteiligen. Nachdem er uns bereits zuvor bei Einstellungen erst im Nachhinein unterrichtet hat, hat er kürzlich erneut ohne Rücksprache mit uns als Betriebsrat offene Stellen zugesagt. Uns hat er lediglich die Bewerbungsunterlagen vorgelegt. Uns ist bewusst, dass er Bewerbern immer wieder Zusagen macht, bevor er mit uns gesprochen hat. Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Mitbestimmungsrechte durchzusetzen?

Friederike Becker-Lerchner

06.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Arbeitsgericht sollte das letzte Mittel sein

Stellen Sie als Betriebsrat Verstöße gegen Ihre Mitbestimmungsrechte fest, hängen die Möglichkeiten der Durchsetzung von der Art der Mitbestimmung ab. Bei Einstellung und Versetzung sowie Ein- und Umgruppierung bleibt letztlich der Weg zum Arbeitsgericht, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte ignoriert.

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