Antwort: Arbeitsgericht sollte das letzte Mittel sein
Stellen Sie als Betriebsrat Verstöße gegen Ihre Mitbestimmungsrechte fest, hängen die Möglichkeiten der Durchsetzung von der Art der Mitbestimmung ab. Bei Einstellung und Versetzung sowie Ein- und Umgruppierung bleibt letztlich der Weg zum Arbeitsgericht, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte ignoriert.
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