Ihre Fragen aus der Praxis

Was können wir tun, wenn unser Arbeitgeber nicht antwortet?

Frage: Seit Jahren besteht in unserem Betrieb eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiterfassung. Diese haben wir als Betriebsrat im Frühjahr dieses Jahres gekündigt. Aufgrund einer entsprechenden Regelung wirkt die Betriebsvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zu diesem Thema nach. Das war unserem Arbeitgeber auch bewusst. Deshalb wurde relativ schnell nach der Kündigung an einer neuen Betriebsvereinbarung gearbeitet. Das ist mittlerweile über ein halbes Jahr her. Seitdem vertröstet uns unser Arbeitgeber.

Friederike Becker-Lerchner

06.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Vor 4 Wochen haben wir ihm daraufhin mitgeteilt, dass wir ihm eine Frist setzen, wenn wir uns in der Angelegenheit nicht unverzüglich zusammensetzen. Vor 3 Wochen haben wir dann tatsächlich ein inhaltliches Gespräch über die neue Betriebsvereinbarung geführt. In diesem Zusammenhang äußerte unser Arbeitgeber Änderungswünsche, die einer seiner Mitarbeiter umsetzen sollte.

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