Antwort: Fordern Sie Ihre Beteiligung weiter ein
Im Hinblick auf die Beteiligungsrechte bei der von Ihnen angenommenen Versetzung wäre zunächst zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Versetzung i. S. d. § 95 BetrVG handelt oder ob die Maßnahme eventuell doch vom Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers gedeckt ist. Im Hinblick auf eine Maßnahme im Rahmen des Direktionsrechts hätten Sie keine Mitbestimmungsrechte, sondern maximal Informationsrechte im Hinblick auf Ihre Beteiligung bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG).
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
