Ihre Fragen aus der Praxis

Was können wir tun, wenn die Geschäftsführung unsere Beteiligungsrechte ignoriert?

Frage: Wir haben seit Kurzem eine neue Geschäftsführung. Die ist auf uns als Betriebsrat nicht so gut zu sprechen. Immer häufiger übergeht sie unsere Beteiligungsrechte. So haben wir z. B. kürzlich zufällig erfahren, dass eine Kollegin aus der Belegschaft seit dem 15.11.2024 eine neue Tätigkeit in einer anderen Abteilung übernommen hat. Wir haben inzwischen bereits mehrfach darum gebeten, die Anhörung nachzuholen. Bis dato ignoriert der Arbeitgeber unser Anliegen allerdings. Im Grunde genommen sind wir mit Versetzung einverstanden. Wir möchten aber verhindern, dass unser Arbeitgeber unsere Mitbestimmungsrechte ignoriert. Denn auch auf unsere Frage nach Informationen zur Personalplanung wurden wir vertröstet.

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Fordern Sie Ihre Beteiligung weiter ein

Im Hinblick auf die Beteiligungsrechte bei der von Ihnen angenommenen Versetzung wäre zunächst zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Versetzung i. S. d. § 95 BetrVG handelt oder ob die Maßnahme eventuell doch vom Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers gedeckt ist. Im Hinblick auf eine Maßnahme im Rahmen des Direktionsrechts hätten Sie keine Mitbestimmungsrechte, sondern maximal Informationsrechte im Hinblick auf Ihre Beteiligung bei der Personalplanung (§ 92 BetrVG).

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