Frage: In unserer Dienststelle wurde eine schwerbehinderte Kollegin während ihrer Wiedereingliederung zu einem Personalgespräch eingeladen. In diesem Gespräch wurde ihr ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, verbunden mit dem Hinweis, dass ansonsten eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen würde. Wir als Personalrat wissen nicht, wie wir reagieren sollen. Welche Rechte hat die Kollegin, welche Pflichten der Dienstherr, und wie können wir sie unterstützen, ohne dass die Situation eskaliert?
Maria Markatou: Vielen Dank für Ihre Frage, die ein sehr sensibles und zugleich häufig vorkommendes Problem in Dienststellen mit schwerbehinderten Mitarbeitenden betrifft.