Für Sie als Schwerbehindertenvertretung stellt sich in solchen Situationen die drängende Frage: Was kann ich konkret tun, um Kündigungen schwerbehinderter Menschen zu verhindern oder zumindest abzumildern? Es geht um Strategien, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Spannungsfeld von Personalabbau und Teilhabe am Arbeitsleben.
Der rechtliche Rahmen: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für sie der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam, wenn zuvor die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt wurde.