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Was können Sie als SBV tun, wenn der Zugang zum Arbeitsplatz erschwert wird?

Baustellen auf dem Betriebsgelände sind nicht ungewöhnlich: Umbauten, Sanierungen oder Erweiterungen bringen fast immer Veränderungen mit sich – oft auch Einschränkungen. Besonders kritisch wird es, wenn der Zugang zum Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung beeinträchtigt wird. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung stellt sich dann die Frage: Was können wir tun, um die Interessen der Betroffenen wirksam zu vertreten?

Arno Schrader

17.06.2025 · 5 Min Lesezeit

1. Grundsatz: Barrierefreiheit bleibt Pflicht – auch bei Bauarbeiten

Zunächst gilt: Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit entfällt nicht wegen Bauarbeiten. Arbeitgeber sind nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX verpflichtet, die Arbeitsstätte einschließlich ihrer Zugänge so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen sie möglichst ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. Diese Verpflichtung gilt uneingeschränkt, also auch bei temporären Baumaßnahmen.

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