Frage:
Einer meiner Kollegen hat sich am Arbeitsplatz mit einem Hammer auf den Daumen geschlagen. Ein anderer Kollege hat Erste Hilfe geleistet und den Vorfall auch in das Verbandsbuch eingetragen. Da alles zunächst nicht so schlimm aussah, hat der betroffene Kollege sich gegen einen Arztbesuch entschieden. Als die Schmerzen dann 2 Tage nicht besser wurden, ist er doch zum Arzt gegangen. Der Daumen hatte sich entzündet und der Arzt hat den Kollegen nun die kommende Woche krankgeschrieben. Ist dies trotz der Verzögerung noch ein meldepflichtiger Unfall und über unsere Berufsgenossenschaft versichert?
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