Frage: In unserer Dienststelle in der Bundesverwaltung hat sich ein Mitglied des Personalrats auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. Nun sollen wir als Personalrat zu der beabsichtigten Besetzung beteiligt werden. Das betroffene Personalratsmitglied möchte an der Sitzung teilnehmen und argumentiert, es könne schließlich zwischen seiner Funktion als Personalratsmitglied und seiner Bewerbung unterscheiden. Es möchte außerdem mit darüber abstimmen, ob der Personalrat der beabsichtigten Besetzung zustimmt. Muss das Mitglied die Sitzung verlassen? Und wer entscheidet darüber, ob es von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist?
LESERFRAGE
„Was ist, wenn ein Personalratsmitglied selbst auf die Stelle will?“
Ein Mitglied des Personalrats bewirbt sich intern auf eine ausgeschriebene Stelle. Ausgerechnet über diese Bewerbung soll nun der Personalrat im Rahmen seiner Beteiligungsrechte beraten und entscheiden. Muss das betroffene Mitglied an der Beratung teilnehmen oder darf es sogar mit abstimmen? Das BPersVG enthält eine klare Regelung: Entscheidend ist, ob die Angelegenheit die persönlichen Interessen des Personalratsmitglieds unmittelbar und individuell berührt.