Antwort Maria Markatou: Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung …
… meistens zwischen einem Betriebsrat und seinem Arbeitgeber. Aber auch im öffentlichen Dienst kann es Sozialpläne geben. So hat beispielsweise nach § 74 Abs. 2 Nr. 9 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg der Personalrat mitzubestimmen bei folgenden Angelegenheiten: über die Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen.
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