Dienststellenleitung hat Formulierungshoheit
Viele Beschäftigte würden ihr Zeugnis am liebsten selbst vorformulieren und dann der Dienststellenleitung einfach zur Unterschrift vorlegen. Fraglich ist aber, ob sich Ihre Dienststellenleitung dies gefallen lassen muss. Die klare Antwort lautet: nein. Es ist einhellige Rechtsprechung, dass es allein Sache Ihrer Dienststellenleitung ist, das Zeugnis sprachlich zu gestalten – natürlich jeweils im Rahmen der rechtlichen Vorgaben (Bundesarbeitsgericht (BAG), 16.10.2007, Az. 9 AZR 248/07).
Das bedeutet zugleich, dass ein Arbeitnehmer, der trotz Anforderung zunächst kein Zeugnis erhalten hat, den Arbeitgeber nicht gleich auf Erteilung eines Zeugnisses mit bestimmten Formulierungen verklagen kann. Vielmehr kann er seinen Klageantrag zunächst nur darauf richten, den Arbeitgeber zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses zu verurteilen.
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