SCHWERPUNKTTHEMA
Was Ihre Dienststellenleitung im Vorstellungsgespräch fragen darf – und was nicht
Manche Dienstgebenden sind bei der Einstellung ganz schön neugierig und fragen munter drauflos. Irgendwie ist es ja auch verständlich, dass man möglichst genau wissen möchte, worauf man sich einlässt. Das möchte man als Mitarbeiter bzw. Bewerber wohl grundsätzlich genauso wissen. Es gibt hier aber einen entscheidenden Unterschied zwischen Bewerber und Dienstgebendem.
Maria Markatou
08.05.2026
·
7 Min Lesezeit
Bewerber darf alles fragen
Der Bewerber darf im Grunde alle Fragen stellen. Natürlich sind die allgemeinen Gesetze einzuhalten. So darf beispielsweise niemand beleidigt werden – was sich von selbst versteht. Auch werden sich manche Fragen vielleicht nicht positiv auf die Einstellungschancen auswirken. Deswegen sollte man als Bewerber nicht zu forsch auftreten. Ansonsten aber ist man als Bewerber beim Bewerbungsgespräch keinen Schranken unterworfen. Anders sieht das für den potenziellen Dienstherrn aus. Für ihn gibt es klare arbeitsrechtliche rote Linien, die er nicht überschreiten darf. Tut er es doch, muss er mit den Konsequenzen leben.
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