IHRE FRAGEN

Was gilt, wenn Kollegen während des Urlaubs erkranken?

Frage: Einer unserer Kollegen ist kürzlich während seines wohlverdienten Urlaubs erkrankt. Er wollte von uns wissen, was jetzt mit seinem Urlaub passiert. Wir fragen uns deshalb, was er tun muss, um die verpassten Urlaubstage gutgeschrieben zu bekommen. Können Sie uns weiterhelfen?

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Mit Attest werden die Tage gutgeschrieben

Für den Fall, dass Sie oder Kolleginnen oder Kollegen tatsächlich während des Urlaubs erkranken, stellt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar: Werden Ihre Kolleginnen und Kollegen während des Urlaubs arbeitsunfähig krank, bekommen sie die Krankheitstage gutgeschrieben. Sie können den versäumten Urlaub also nachholen (§ 9 BUrlG). Denn diese Tage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Bedenken Sie dabei, dass Arbeitnehmende nicht wegen jeder Krankheit zwingend arbeitsunfähig sind. Arbeitsunfähig sind sie nur, wenn eine Krankheit sie tatsächlich an der Ausübung ihrer spezifischen Arbeit hindern würde.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Betriebsrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen