RECHT & URTEILE

Was gilt im Hinblick auf Betriebsärzte und Datenschutz?

Geht es um medizinische Daten der Beschäftigten und den Datenschutz, sind Sie als Betriebsrat gleich mehrfach mit im Boot. Zum einen bestehen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Zum anderen haben Sie über die Einhaltung des Datenschutzes zu wachen (§ 80 Abs. 1 BetrVG). Personenbezogene Daten werden aber nicht nur vom Arbeitgeber und von Ihnen verarbeitet, sondern auch von Betriebsärzten. Lesen Sie, worauf es dabei ankommt.

Brigitte Ganzmann

18.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Besonderes Rechtsverhältnis zwischen Betriebsarzt und Mitarbeitern

Im Prinzip ist der Betriebsarzt ein Arzt, Arbeitnehmende sind Patienten. Wir haben es also mit einem Arzt-Patienten-Verhältnis zu tun, das unter anderem durch die ärztliche Schweigepflicht geprägt ist. Diese Pflicht gilt auch für Betriebsärzte.

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