IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Was gilt bei nicht genehmigten Überstunden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

12.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Manche unserer Kolleginnen und Kollegen leisten regelmäßig Überstunden. Diese sind häufig nicht angeordnet oder genehmigt. Als Betriebsrat werden wir oft gar nicht darüber unterrichtet. Nun ist es zu einer Auseinandersetzung darüber gekommen, ob unser Arbeitgeber die Überstunden bezahlen muss, wenn er sie nicht genehmigt hat. Wir als Betriebsrat fragen uns zudem, was passiert, wenn eine Kollegin oder ein Kollege nach nicht genehmigten Überstunden einen Wegeunfall hat. Ist ein solcher Unfall auch versichert?

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