Antwort: Bei Überstunden sind Sie zu beteiligen
Überstunden und Mehrarbeit führen zu Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Als Betriebsrat haben Sie mitzubestimmen, ob Überstunden überhaupt zu leisten und wie viele Überstunden notwendig sind. Darüber hinaus bestimmen Sie mit, wenn es darum geht, welche Kolleginnen und Kollegen Überstunden leisten sollen und ob es Alternativen zu den geplanten Überstunden gibt.
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