Damit Sie als Schwerbehindertenvertretung Ihre Stellungnahme gut abstimmen können, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Möglichkeiten der Betriebsrat hat und wie Sie seine Reaktion einschätzen und ggf. ergänzen können.
Die Beteiligung des Betriebsrats: Fristen und Wirkung
Wird eine Kündigung geplant, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vorher anhören. Nach § 102 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat für seine Reaktion dabei nur wenig Zeit:
• bei einer ordentlichen Kündigung eine Woche,
• bei einer außerordentlichen Kündigung drei Tage.