IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Was darf ins Arbeitszeugnis – und was nicht?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

16.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Eine unserer Kolleginnen hat kürzlich unseren Betrieb verlassen. Und zwar nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Im Aufhebungsvertrag hat sie sich mit unserem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass er ihr ein wohlwollendes Zeugnis ausstellt. Nun kam sie auf uns zu und möchte wissen, wie das auszusehen hat, vor allem, worauf sie besonders achten muss. Zudem interessiert sie, was im Hinblick auf das Wohlwollen nicht erwähnt werden darf. Können Sie uns weiterhelfen?

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