Beamtinnen und Beamte müssen jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. So steht es im Beamtenrecht. Wer Mitglied einer als rechtsextrem eingestuften Partei ist, kann diese Anforderung kaum erfüllen. Das gilt besonders für diejenigen, die gerade erst in den Staatsdienst wollen oder sich noch in der Probezeit befinden.
WISSENSWERT
Was bedeutet die Einstufung der AfD als extremistisch für Beamtinnen und Beamte?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Es bezeichnet die AfD allerdings bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Trotzdem bleibt diese Einschätzung in der Welt – jedenfalls für die Behörden.
