Frage:
Einer unserer Kollegen ist bereits seit dem Jahr 2023 arbeitsunfähig erkrankt. Inzwischen wurde er aus dem Krankengeldbezug der Krankenkasse ausgesteuert. Er hat Erwerbsminderungsrente beantragt, lebt jedoch aktuell von Arbeitslosengeld. Nun verlangt er von unserem Arbeitgeber, ihm seinen Resturlaub aus 2023 sowie aus den Jahren 2024 und 2025 abzugelten. Unser Arbeitgeber weigert sich, dem Kollegen den Urlaubsanspruch abzugelten. Wie ist die Rechtslage?