Das gilt für Arbeitsverträge
Bisher war Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen die wesentlichen Arbeitsbedingungen entweder im Arbeitsvertrag oder in einem separaten Nachweis schriftlich mitzuteilen. Ursprünglich war geplant, die Schriftform durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur abzulösen. Die ist jedoch bis dato in der Praxis wenig gebräuchlich.
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