NEWS: HABEN SIE ES SCHON GEHÖRT?

Was ab sofort für Ihre Arbeitsverträge und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen gilt

Darf Ihr Arbeitgeber Arbeitsverträge und Kündigungen per E-Mail verschicken? Diese Frage höre ich in der Sprechstunde immer wieder. In den vergangenen Monaten von besonders vielen Beschäftigten. Denn seit Langem wurde über das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV debattiert. Seit dem 1.1.2025 sind die Neuerungen in Kraft.

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Das gilt für Arbeitsverträge

Bisher war Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen die wesentlichen Arbeitsbedingungen entweder im Arbeitsvertrag oder in einem separaten Nachweis schriftlich mitzuteilen. Ursprünglich war geplant, die Schriftform durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur abzulösen. Die ist jedoch bis dato in der Praxis wenig gebräuchlich.

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