Schwangere und junge Mütter
§ 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung dürfen Arbeitgeber Müttern nicht kündigen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die oberste Landesbehörde in extremen Ausnahmefällen ausdrücklich zustimmt.