Betriebliche Suchtprävention ist mehr als nur ein „Drogentest“: Sie umfasst Aufklärung, rechtliche Regeln, frühzeitiges Erkennen und vertrauensvolle Begleitung betroffener Kollegen. Aktuelle Zahlen zeigen: Sucht ist verbreitet und vielfältig. Sie als Betriebsrat haben die Aufgabe und das Recht, präventive und unterstützende Strukturen mitzugestalten.
Sucht ist eine Erkrankung
Die Weltgesundheitsorganisation ordnet Sucht in der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) als Störungen durch Substanzgebrauch ein. Sucht ist eine Erkrankung, die durch folgende Symptome gekennzeichnet ist: