Antwort:
Leider ist es so, dass psychische Erkrankungen momentan nur in Einzelfällen zu den Berufskrankheiten gezählt werden. Dies ist z. B. bei Rettungssanitätern und Personen mit posttraumatischer Belastungsstörung der Fall. Hier hat das Bundessozialgericht eine solche Krankheit als Berufskrankheit anerkannt.
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