Psychische Erkrankungen Versicherungsschutz der BG

„Warum fallen psychische Erkrankungen nicht unter den Versicherungsschutz der BG?“

Frage: Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und wir alle arbeiten hauptsächlich an einem Büroarbeitsplatz. Daher haben wir als Betriebsrat nur ganz selten mit dem Thema Berufskrankheiten zu tun. Allerdings haben wir doch eine vergleichsweise hohe Anzahl an Kollegen, die immer wieder oder auch länger wegen einer psychischen Erkrankung ausfallen. Oftmals ist die Versorgung durch die Krankenkasse und mit einem Therapieplatz langwierig. Daher kam bei uns die Frage auf, warum psychische Erkrankungen nicht als Berufskrankheit gelten

Brigitte Ganzmann

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Leider ist es so, dass psychische Erkrankungen momentan nur in Einzelfällen zu den Berufskrankheiten gezählt werden. Dies ist z. B. bei Rettungssanitätern und Personen mit posttraumatischer Belastungsstörung der Fall. Hier hat das Bundessozialgericht eine solche Krankheit als Berufskrankheit anerkannt.

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