Der Fall: Arbeitgeber und Betriebsrat stritten sich um Informationsansprüche im Zusammenhang mit der DGUV V2, also der grundlegenden Unfallverhütungsvorschrift zum Thema Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für die Grundbetreuung ergab sich auf Basis von § 2 DGUV V2 ein Bedarf von 1,5 Stunden/Jahr pro Beschäftigtem.
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