Recht & Urteil: Auskunft

Warum es ohne Betriebsvereinbarung zu den Auskunftsansprüchen nicht geht

§ 9 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Zusammenarbeit des Betriebsrats mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und mit den Betriebsärzten. Ein Konfliktpunkt dabei ist häufig die Frage, wie detailliert der Betriebsrat zu informieren ist. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 28.1.2020 verschafft dazu mehr Klarheit (Az. 19 TaBV 2/19). In dem Fall ging es zwar um Informationen über die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundsätze der Entscheidung lassen sich jedoch auch auf Betriebsärzte übertragen.

Brigitte Ganzmann

18.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Arbeitgeber und Betriebsrat stritten sich um Informationsansprüche im Zusammenhang mit der DGUV V2, also der grundlegenden Unfallverhütungsvorschrift zum Thema Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für die Grundbetreuung ergab sich auf Basis von § 2 DGUV V2 ein Bedarf von 1,5 Stunden/Jahr pro Beschäftigtem.

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