Was Ihre Kollegen, die Unternehmensleitung und Ihre Ansprechpartner von Ihnen und Ihrer Arbeit halten, wird hauptsächlich durch Ihr öffentliches Auftreten bestimmt. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit können Sie hierauf großen Einfluss nehmen. Folgende Kanäle sollten Sie für die Kommunikation mit der Belegschaft und für Ihre Öffentlichkeitsarbeit unbedingt in Anspruch nehmen:
1. Ihre Sprechstunde
Für den Betriebsrat ist das Recht, Sprechstunden mit der Belegschaft abzuhalten, in § 39 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ausdrücklich geregelt. Für die SBV gibt es keine vergleichbare Bestimmung. Dennoch sind Sie befugt, für die schwerbehinderten Kollegen Ihres Unternehmens eine Sprechstunde einzurichten. Ihr Anspruch darauf ergibt sich aus § 179 Abs. 9 SGB IX. Diese Vorschrift sieht ausdrücklich vor, dass der Arbeitgeber die Sachausstattung für Sprechstunden zur Verfügung zu stellen hat (s. Seite 9).